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   RG, 13.04.1892 - 525/92   

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https://dejure.org/1892,332
RG, 13.04.1892 - 525/92 (https://dejure.org/1892,332)
RG, Entscheidung vom 13.04.1892 - 525/92 (https://dejure.org/1892,332)
RG, Entscheidung vom 13. April 1892 - 525/92 (https://dejure.org/1892,332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist nach den Grundsätzen der ehelichen Errungenschaftsgemeinschaft nach Fürstl. ansbach'schem Provinzialrechte oder preuß. Landrechte die Ehefrau berechtigt, sich bei drohendem Konkurse über das Vermögen des Ehemannes von letzterem für ihre Ersatzansprüche für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 23, 60
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
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  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 183/71

    Anforderungen an die "anwaltliche" Tätigkeit im Tatbestand des Parteiverrats -

    Nicht die Zulassung und Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt, sondern die Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt ist die Voraussetzung für die Anwendung des § 356 StG-B, der nach Entstehungsgeschichte, Sinn und Schutzzweck den Parteiverrat als ein ausgesprochenes Berufsvergehen unter Strafe stellt (BGHSt 20, 41, 42 [BGH 06.10.1964 - 1 StR 226/64] m.w.Nachw.); es kommt also darauf an, daß der Anwalt in "amtlicher Eigenschaft", d.h. in Ausübung der Funktionen eines Rechtsanwalts (RGSt 23, 60, 68; 45, 305, 309; 72, 139)als unabhängiges Organ der Rechtspflege (OLG Stuttgart NJW 1968, 1975 [OLG Stuttgart 30.05.1968 - 2 Ss 239/68]; vgl. auch BGH GA 1961, 203, 205) tätig geworden ist (vgl. Hübner in LK 9. Aufl. § 356 Rdn. 22).
  • BGH, 03.05.1962 - 1 StR 66/62

    Rechtsmittel

    Zur Erfüllung dieses Merkmals ist nicht erforderlich, daß sich beide Auftraggeber als Gegner in einem Rechtsstreit oder Verfahren gegenüber stehen (RGSt 23, 60, 64, 65).
  • BGH, 22.11.1957 - 2 StR 377/57

    Rechtsmittel

    Unter dem Ausdruck "Rechtssache" versteht das Gesetz nichts anderes als den Streitstoff in sachlicher Hinsicht (RGSt 23, 60, 64) und damit alle Rechtsangelegenheiten, bei denen überhaupt mehrere ein entgegengesetztes rechtliches Interesse verfolgende Beteiligte vorkommen können (BGHSt 5, 301, 304 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53] mit weit. Nachw.), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie in einem oder mehreren Verfahren verhandelt (BGH in NJW 1953, 430) oder außerhalb eines Verfahrens behandelt werden (RGSt 62, 289, 291).
  • BGH, 16.07.1953 - 3 StR 252/53

    Rechtsmittel

    Damit schliesst sich das Landgericht zunächst grundsätzlich an die Rechtsprechung des Reichsgerichts an (RGSt. 23, 60; 60, 302; 62, 289), die für den Begriff "derselben Rechtssache" den sachlichrechtlichen Inhalt der anvertrauten Interessen massgebend sein lässt.
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